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Weitere Termin- und Kosteninformationen

Termine:

Du kannst mich über das Kontaktformular meiner Homepage oder telefonisch erreichen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten, kann aber nach Absprache auch auf bis zu 90 Minuten verlängert werden. Kürzere Sitzungen machen meiner Erfahrung nach in der Regel nicht so viel Sinn, es sei denn, es geht um eine sehr eingegrenzte, konkrete Fragestellung.

Deine Vorteile als Privatzahler:

Ausfallhonorar:

Da es sich um eine Bestellpraxis handelt (zu jedem Termin wird nur ein Patient/ Klient einbestellt), ist der Termin ausschließlich für dich reserviert. Solltest du eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich dich um eine rechtzeitige Absage, d.h. 48 h vor dem vereinbarten Termin. Bei nicht fristgemäßen Absagen erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, welches nicht erstattungsfähig und somit von dir selbst zu begleichen ist.

Kostenerstattung:

1. Private Krankenkassen

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass Du in deinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hast.

2. Heilpraktikerversicherungen

Ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, von der Du dir anteilig anfallende Kosten erstatten lassen kannst. Diese muss jedoch vor Beginn der Behandlung abgeschlossen sein und ist z.T. mit Wartezeiten und/oder Gesundheitsprüfungen verbunden.

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achte beim Abschluss bitte genau darauf, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden.  Im Einzelfall kann es sich lohnen, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. unter https://heilpraktikerversicherung.biz/

Bitte informieren dich in jedem Fall vor Beginn einer Psychotherapie direkt bei deiner Versicherung über die jeweiligen Konditionen.

Weitere Infos finden Du auch unter http://g-wie-gesund.de/krankenversicherung.html

3. steuerliche Berücksichtigung

Ebenso können Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie  steuerrechtlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Die Kosten sind im Rahmen der Steuererklärung als Krankheitskosten nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) absetzbar. „Der BFH stellt in der Urteilsbegründung ausdrücklich fest, dass die Kosten "für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen" unter die Krankheitskosten (http://www.finanztip.de/krankheitskosten-1/) fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Die Richter des BFH haben dabei ganz konkret die Personen aufgelistet, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen sind:

Quelle: http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen-heilpraktiker/